Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude und an allen fest verbundenen Gebäudeteilen (Markisen, Küche, Bodenbelag, Terasse...)
Nebengebäude, Keller, Gartenhäuser, Garage und Carport sollten mitversichert sein.
Außenanlagen wie Zaun, gärtnerische Anlagen (Bäume, Hecken), Wege, Auffahrt, und Beleuchtung sind in guten Tarifen mit abgedeckt.
Haustechnik, PV-Anlagen und Diebstahl von Wärmepumpen sollten abgedeckt werden.
Diese Gefahren sollten vertraglich vereinbart sein:
Insbesondere alte Verträge, mit Wertangaben von 1914 und Versicherungssummen in MARK sollten aktualisiert werden.
Gemäß dem Anpassungsfaktor / Neuwertfaktor für 2024 in der Gebäudeversicherung ist die Versicherungssumme mit 25,87 zu multiplizieren.
Zu prüfen ist, ob der aktuelle Hauswert nicht bereits deutlich höher ist!
Zeitgemäß sind Tarife, mit unbegrenzter Versicherungssumme und einer Berechnung nach qm, gemäß einer amtlichen Wohnflächenberechnung.
Ist ein Neubau geplant, benötigen Sie eine
Feuerrohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht & Bauleistungsversicherung